Die Geschichte der Juristischen Gesellschaft beginnt im Epochenjahr 1859 mit einer Initiative des Redakteurs der Preußischen Gerichtszeitung Carl Christian Eduard Hiersemenzel zur Errichtung eines juristischen Vereins in der Hauptstadt. Das Gründungsstatut datiert vom 7. Mai 1859. Den ersten Vorsitz übernimmt der Stadtgerichtsrat Graf von Wartensleben. In die Annalen des preußischen und des deutschen Rechtslebens trägt sich die Gesellschaft durch die Mitbegründung des
Deutschen Juristentages im Jahre 1860 ein.
Die erste Dekade des Vereinslebens ist vom Ringen um die Rechtsvereinheitlichung auf dem Wege zur Gründung des Deutschen Reiches 1871 geprägt. Die Spitzen der Berliner Wissenschaft, Justiz und Verwaltung finden in der Gesellschaft ein Forum zum Gedankenaustausch und zur Propagierung neuer Ideen. Internationale Verbindungen werden geknüpft und gepflegt, die bedeutende Savigny-Stiftung ins Leben gerufen, "allerhöchste Herrschaften", unter ihnen der Kronprinz von Preußen und spätere Deutsche Kaiser Friedrich III., nehmen Anteil am Vereinsleben.
Unter dem Vorsitz des Reichsbankpräsidenten Richard Koch (1882-1909) rückt das Gesetzgebungsbemühen auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen Vorträge, die allmonatlich eine wachsende Zahl von Mitgliedern in ihren Bann ziehen. Die Debatten in der Gesellschaft werden in den Medien rezipiert und erhöhen das Ansehen des Vereins im In- und Ausland. Zu den Referenten gehören so bedeutende Männer wie Heinrich Dernburg, Otto von Gierke, Rudolf von Gneist, James Goldschmidt, Theodor Kipp, Eduard Lasker, Hugo Preuß, Franz von Liszt und viele andere. Kochs Nachfolger Otto von Gierke leitet die Geschicke der Gesellschaft von 1909 durch die Wirren der Kriegsjahre 1914-1918 bis zu seinem Tode 1921.
Die Konstituierung der ersten deutschen Republik begleitet die Gesellschaft mit Diskussionen und Referaten. Bedeutende und prägende Gestalten der bewegten Rechtspolitik der 1920er Jahre nutzen den Verein, um neue Rechtsentwicklungen zu kommentieren und mit anzustoßen. So wirkt der vierte Präsident der Gesellschaft, Jacob Riesser (1922-1927), für die DVP als Abgeordneter im Reichstag und ist zeitweise Vizepräsident des Parlaments.
So sehr die Antagonismen der Weimarer Republik ihr Spiegelbild auch in dem Wirken der Juristenvereinigung finden, etwa in einem vielbeachteten Vortrag von Carl Schmitt, so wenig sind deren führende Köpfe – 1928 bis 1931 präsidiert Theodor Kipp, 1931 bis 1933 Ernst Heymann – mit der Gleichschaltung des politischen und rechtlichen Lebens und mit der Ausgrenzung rassisch und politisch Verfolgter nach der nationalsozialistischen "Machtergreifung" 1933 einverstanden. Die Gesellschaft lässt sich nicht "gleichschalten" und stellt ihre Tätigkeit im April 1933 ohne förmlichen Beschluss ein.
Das Vereinsleben ruhte bis 1958. Am 7. November 1958 findet eine Versammlung unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten am Bundesverwaltungsgericht und früheren Oberbürgermeisters Dr. Elsener statt, die zur "Wiederbelebung" der Gesellschaftsaktivitäten führt.
Andreas Fijal hat die Geschichte der Juristischen Gesellschaft in seiner mit dem Ernst Reuter-Preis ausgezeichneten Dissertation ("Die Geschichte der Juristischen Gesellschaft zu Berlin in den Jahren 1859 bis 1933") eindrücklich beschrieben, erschienen 1991 im Verlag Walter de Gruyter. Eine zweite überarbeitete und um den Zeitraum bis 2009 ergänzte Auflage hat der Verlag als Sonderausgabe für die Mitglieder und Freunde aus Anlass des 150-jährigen Bestehens der Juristischen Gesellschaft verlegt.
Bereits zum 125-jährigen Bestehen erschien die vom damaligen Präsidenten der Gesellschaft Dieter Wilke herausgegebene und ebenfalls im Verlag de Gruyter 1984 erschienene Festschrift. Über Aktivitäten nach dem 2. Weltkrieg berichteten auch Rudolf Wassermann (Juristische Rundschau (JR) 1964, 97-99), Martin Baring (JR 1978, 133-136) sowie Friedrich Scholz im Berliner Anwaltsblatt (1983, 207 ff.)